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RudyOosterndijk | 08 Mär : 16:03
Hey marc/ZGR! Ich habe das mal an Crono weitergeleitet.
zegarek | 04 Mär : 22:13
Kann man seinen Namen ändern? Würde gerne zegarek heißen xd
zegarek | 04 Mär : 22:11
Hallo Rudy
RudyOosterndijk | 03 Jan : 20:52
CHATBOX, MELDE DICH!!!
RudyOosterndijk | 05 Aug : 17:02
"Power is nothing without control."

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Thread: Petition gegen die Voratsdatenspeicherung

Moderatoren: Crono, RudyOosterndijk

Mittwoch 28 September 2011 - 11:16:24

Jaja, alle Jahre wieder. Unsere Liebe Regierung will mal wieder trotz bereits bestätigter Verfassungswiedrigkeit die "verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten " einführen ... Wer also wie ich keinen Bock auf einen weiteren Schritt Richtung Polizeistaat hat, der möge doch bitte bei dieser Petition mitzeichnen: Strafprozessordnung - Verbot der Vorratsdatenspeicherung vom 15.03.2011

Zwar sind bereits über 60.000 Stimmen gelistet (50.000 braucht es mindestens um angehört zu werden), aber je mehr desto besser, bei soetwas darf man ruhig ein deutliches Zeichen setzen - Was ich im Übrigen auch bei der nächsten Bundestagswahl vor habe.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Begründung

Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland ist inakzeptabel. Eine Vorratsdatenspeicherung höhlt Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und
-missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.

In mehreren EU-Mitgliedstaaten sind die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, mit denen die EU-Richtlinie 2006/24 umgesetzt werden sollte, von höchsten Gerichten bereits für unvereinbar mit den Verfassungen der jeweiligen Staaten und somit für ungültig erklärt worden. Eine einheitliche Regelung, wie sie die Richtlinie ursprünglich aus Wettbewerbsgründen herstellen wollte, ist daher mit Vorratsdatenspeicherungen nicht herbeizuführen. Die notwendige einheitliche Regelung kann folglich nur darin bestehen, Vorratsdatenspeicherungen jeder Art in allen EU-Mitgliedstaaten zu untersagen.

Die Bundesregierung aufzufordern, die Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen zu lassen (Art. 114 Abs. 4 AEUV) und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Gültigkeit dieser Richtlinie und über den Genehmigungsantrag nicht umzusetzen, selbst wenn der Gerichtshof gegebenenfalls eine Geldbuße gegen Deutschland verhängen könnte.

Weiterhin konnte in der Vergangenheit, in der in einigen Staaten bereits Vorratsdatenspeicherungen stattfanden und die Daten für die Strafverfolgung bereitgestellt wurden, nicht schlüssig nachgewiesen werden, dass diese Daten für den vorgesehenen Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten zwingend erforderlich sind. Die Erfahrungen lassen nicht erkennen, dass alternative Ermittlungsmethoden signifikante Nachteile für die Strafverfolgung nach sich ziehen.

Umgekehrt besteht bei vielen Menschen die Sorge, dass solche Daten, wenn sie erst einmal angehäuft werden, an verschiedenen Stellen Begehrlichkeiten wecken werden, die ursprünglich vorgesehenen Grenzen für die Verwendung der Daten aufzuweichen, und dass dem Druck der Interessenverbände auf Herausgabe von Daten irgendwann nachgegeben wird.

Die Geschichte lehrt uns, dass das Funktionieren eines demokratischen Staates zwingend davon abhängt, dass sich die Menschen, die in ihm leben, frei fühlen und bewegen können. Die Nutzung von Telekommunikation gehört in der Moderne unabdingbar zur Teilnahme am öffentlichen Leben, an Hilfe- und Selbsthilfegruppen und an politischen Diskussionen. Dieser Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung gerät bereits ins Wanken, wenn sich die Menschen beobachtet und kontrolliert fühlen, oder gar unter Generalverdacht gestellt sehen. Eine Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte durch Vorratsdatenspeicherung würde insofern eine ernste Gefahr für unser Land darstellen. Dem sollte sich der Deutsche Bundestag entschieden entgegenstellen und durch Drängen auf ein EU-weites Verbot von Vorratsdatenspeicherungen die Freiheitsrechte für alle 500 Millionen Menschen in der EU verteidigen.

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